Info zur Covid-19 SchutzmaßnahmenverordnungSehr geehrte Patientinnen und Patienten,
es ist eine weitere Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Alle Maßnahmen, die im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation stattfinden, sind weiterhin ausgenommen. Somit gelten die zurzeit gültigen Beschränkungen für die Rehabilitation nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ocenasek H. |